Erfahren Sie in diesem Steckbrief, welche Änderungen durch die EU-Verordnung auf Sie zukommen.
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Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden Innovationen und Investitionen in die Transformation der deutschen Wirtschaft angestrebt. Zudem sollen die Maßnahmen einen Abbau der Bürokratie und eine effiziente Nutzung der Primärenergie bewirken. Das Gesetz definiert Ziele zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Diese erfüllen die europäischen Anforderungen, die durch die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Deutschland für das Jahr 2030 festgelegt wurden. Im Einklang mit dem Pariser Abkommen und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung haben die EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2020 beschlossen, das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben. Am 14. Juli 2021 legte die Europäische Kommission einen Entwurf einer neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie als Teil des „Fit für 55“-Pakets vor. Im Entwurf sind höhere Ziele für die Energieeffizienz vorgesehen und der Anwendungsbereich wird auf öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel Gebäude der Länder, Gemeinden und andere erweitert.
Im Vergleich zum Jahr 2008 sollen Unternehmen bis 2030 37 Prozent der Primärenergie und 24 Prozent der Endenergie einsparen.
Um die Einhaltung der vorgesehen Einsparziele zu sichern, hat die Regierung beschlossen, zwei neue Kontrollorgane einzuführen, die innerhalb der einzelnen Unternehmen agieren. Künftig sollen Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 GWh/a verpflichtet werden, ein Energie- oder Umweltmanagement einzuführen (ISO 50001 oder EMAS).
Ab 2,5 GWh/a werden Unternehmen verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen vorzulegen.
Der BVMW unterstützt das Vorhaben zu mehr Energieeffizienz ebenso wie die Reduzierung der Primärenergienutzung. Allerdings werden die Deckelung und Reduzierung der Endenergienutzung abgelehnt. Sofern sichergestellt ist, dass die Energie aus sauberen Quellen stammt, spricht nichts gegen eine Steigerung der genutzten Endenergiemenge. Es ist absehbar, dass in einigen Bereichen eine massive Steigerung der genutzten Endenergiemenge nötig ist.
Der Mittelstand braucht eine gesicherte Energieversorgung, um auch weiterhin das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden zu können. Dazu sollte nicht der Endverbrauch gedeckelt, sondern die allgemeinen energieverbrauchenden Prozesse effizienter gestaltet werden.