Erfahren Sie in diesem Steckbrief, welche Änderungen durch die EU-Verordnung auf Sie zukommen.
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Erfahren Sie, welche Auswirkungen das neue Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat.
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) soll die EU-Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (MinBestRL) umgesetzt werden. Ziel des MinBestRL-UmsG ist es, schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken und Wettbewerbsgleichheit zu schaffen. Das Ziel soll durch die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes auf Unternehmensgewinne von 15 Prozent sichergestellt werden.
Der Gesetzesentwurf zielt primär auf die Besteuerung von internationalen (Groß-)Konzernen ab. Dadurch ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Zu erwarten ist aber, dass sich die effektive Steuerbelastung zwischen mittelständischen und großen Unternehmen angleicht. Darüber hinaus wird der grenzüberschreitenden Verlagerung von Unternehmen aufgrund von Steuersatzunterschieden entgegengewirkt.
Unter die globale Mindestbesteuerung fallen im Inland ansässige konzernverbundene Unternehmen, die in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre Umsatzerlöse von mindestens 750 Millionen Euro erzielt haben. Nach § 79 MinBestRL-UmsG sind Unternehmen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit für die ersten fünf Jahre vom Gesetz befreit. Ausgeschlossen sind staatliche Einheiten und Non-Profit-Organisationen (NGO).
Mit dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt verfolgt die OECD das Ziel, missbräuchliche Steuergestaltungen Einhalt zu gebieten und das internationale Steuerrecht zu harmonisieren. Die OECD begegnet den steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft mit einem zweistufigen Ansatz:
Der BVMW begrüßt ausdrücklich die europäische Initiative zur globalen Mindestbesteuerung international agierender Großkonzerne mit 15 Prozent. Kleine und mittelständische Unternehmen werden in Deutschland hoch besteuert. Durch das MinBestRL-UmsG werden die Steuersatzunterschiede zwischen mittelständischen und großen Unternehmen reduziert und grenzüberschreitende Steuervermeidungsstrategien zunehmend unattraktiv. Insoweit profitiert der Mittelstand von einer ausgeglicheneren Verteilung der Steuerbelastung. Dies ändert aber nichts daran, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland durch gezielte Steuerreformmaßnahmen attraktiver werden muss. Mit einer effektiven Ertragsteuerbelastung von knapp 30 Prozent gilt Deutschland weiterhin als Hochsteuerland. Um im internationalen Standortwettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten, muss die Reduktion des deutschen Steuerniveaus mit Priorität behandelt werden.