Finanzmarkt

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Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II)

Das ZuFinG II steht im Zentrum der aktuellen Diskussion zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und zur Mobilisierung von Kapital für Infrastruktur- und Energieinvestitionen.

Probleme der aktuellen Gesetzeslage und Ziele des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II)

Der deutsche Kapitalmarkt soll im internationalen Vergleich attraktiver werden. Bereits im letzten Jahr wurde daher das erste Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzessteckbrief dazu findet sich hier. Mit dem ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollte der deutsche Kapitalmarkt attraktiver gestaltet und ein international wettbewerbsfähiger Rahmen für Start-ups, Scale-ups und KMU geschaffen werden. In dieselbe Kerbe schlägt auch das zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz, mit dem weitere Maßnahmen zur Erhöhung des deutschen Finanz- und Innovationsstandorts umgesetzt werden sollen.

Welche Inhalte des Zukunftsfinanzierungsgesetz II sind für den Mittelstand besonders relevant?

Für den Mittelstand und vor allem Start-ups sind vor allem drei Aspekte relevant: Erstens die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung, zweitens die Rahmenbedingungen für Investitionen und drittens der Bürokratieabbau. Um für Fachkräfte attraktiv zu sein, bieten viele Start-ups den Mitarbeitern Aktienoptionen an. Die Beteiligungen gewinnen an wert, sobald das Unternehmen wächst. Die steuerliche Behandlung dieser Mitarbeiterbeteiligungen ist relevant, weil die Aktienoptionen je nach Gesetzgebung vor Ort verschieden attraktiv sein können. Damit ist die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen ein Standortfaktor für die Gründungsaktivität. Die Transformation der Wirtschaft erfordert enorme Investitionssummen, die überwiegend vom privaten Sektor getätigt werden müssen. Ein rechtssicherer Rahmen für Investmentfonds, durch die mehr Kapital in die Dekarbonisierung und weitere Infrastruktur fließt, ist dafür essenziell. Die bürokratische Belastung ist eines der größten Probleme im Mittelstand. Der Abbau bürokratischer Hürden birgt große Chancen für die deutsche Wirtschaft, die sich derzeit in der Krise befindet.

Einschätzung des BVMW zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II:

1. Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Start-ups und junge Unternehmen haben oft begrenzte finanzielle Mittel und Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten, wodurch sie keine hohen Gehälter zahlen können. Um dennoch qualifizierte Fachkräfte anzuziehen, bieten sie häufig Beteiligungen am Unternehmen an. Der Gesetzgeber hat jedoch versäumt, steuerliche Erleichterungen für diese Beteiligungen zu schaffen, was im internationalen Wettbewerb um Talente nachteilig ist. Der BVMW fordert daher steuerliche Anpassungen, wie die Beseitigung der Dry-Income-Problematik und einen Steuerfreibetrag von 10.000 Euro auf Veräußerungsgewinne, um Start-ups in Deutschland attraktiver zu machen.

2. Rahmenbedingungen für Investitionen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Wagnis- und Wachstumskapital könnten besonders für KMU und Start-ups von Bedeutung sein, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Einführung von Aktien mit einem Nennwert unter einem Euro wird als Schritt gesehen, der die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen erweitert, jedoch voraussichtlich nur geringen Einfluss auf die Aktienkultur in Deutschland haben wird. Die Anpassung des Investmentsteuergesetzes könnte Investitionen in erneuerbare Energien fördern. Zudem bietet die Erhöhung der steuerneutralen Reinvestition von Gewinnen auf fünf Millionen Euro potenziell Anreize für verstärkte Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter.

3. Abbau bürokratischer Hürden

Der BVMW unterstützt Maßnahmen zum Bürokratieabbau, sieht jedoch in den vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzesentwurfs nur geringe Verbesserungen für KMU und Start-ups. Besonders positiv bewertet er die Anhebung der Meldeschwelle für Kredite auf zwei Millionen Euro, wodurch KMU weniger administrative Pflichten haben. Auch die Möglichkeit, englischsprachige Dokumente bei der Finanzaufsicht einzureichen, macht Deutschland attraktiver für internationale Unternehmen. Zudem lobt der BVMW die geplante einfache Umsetzung des Europäischen Zugangsportals (ESAP), die den Aufwand für KMU minimiert.