Ein Icon einer Person steht in einer roten Zielscheibe

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Recht
04.10.2024

Abmahnungen im IP- und Wettbewerbsrecht

Wie kleine Händler und Unternehmen zur Zielscheibe bei Abmahnungen im IP- und Wettbewerbsrecht werden.

Autor: Marco Hoffmann

Im Bereich des IP-Rechts und des Wettbewerbsrechts dient eine Abmahnung dazu, dem abgemahnten Rechtsverletzer einen einfachen und (im Verhältnis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung) kostengünstigen Weg aufzuzeigen, den Streit beizulegen. Gibt der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und zahlt die Abmahnkosten, ist die Sache in der Regel schnell erledigt (Verhandlungen über Auskunft und Schadensersatz können sich anschließen).    

Die Aussicht auf Kostenerstattung hat allerdings viele Akteure auf den Plan gerufen, die ein Geschäftsmodell daraus entwickeln möchten. Im Wettbewerbsrecht hat der Gesetzgeber diesem Unwesen zwar weitgehend die Grundlage entzogen (z. B. bei häufig abgemahnten Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten). Insbesondere kleinere Händler erhalten jedoch immer häufiger Abmahnungen wegen Markenverletzung. Die abmahnenden Unternehmen sind oft Inhaber zahlreicher Marken für insbesondere Bekleidung, Accessoires, Dekoartikel usw.. Die Markenzeichen sind oft naheliegende Begriffe wie Vornamen, Planetennamen, Götternamen oder umgangssprachliche Ausdrücke. Gerade solche Begriffe verwenden auch Händler und Kleinunternehmen gern und setzen sie bei ihrer Werbung ein. Da die Werbung überwiegend im Internet stattfindet, sind die Begriffe von den Markeninhabern wiederum leicht zu finden. Resultat ist die Abmahnung. Das ist nicht per se rechtswidrig oder unlauter. In vielen Fällen fragen sich die Abgemahnten aber schon, ob es um die Verteidigung der Markenrechte geht, oder um Abzocke. Denn schnell steht eine Kostenforderung von 2000 Euro im Raum, nur wegen des Angebots eines einzigen Artikels im Internet, der vielleicht nicht einmal Umsatz erzeugt hat.    

Ähnlich ergeht es Unternehmen mit urheberrechtliche Abmahnungen betreffend Fotos, die vielleicht einmal vor Jahren für die Gestaltung der Webseite genutzt wurden, ohne heute noch die Berechtigung nachweisen zu können. Selbst wenn eine Lizenz vorliegt, deckt diese oft die tatsächliche Nutzung nicht ab oder es wurden nicht alle Voraussetzungen erfüllt (z. B. Nennung des Fotografen). Auch dann wird es wegen einer Kleinigkeit schnell sehr teuer. Aktuell werden Schreiben durch eine Agentur versendet, die vorgibt, Interessen von Fotografen zu vertreten und wegen der Nutzung eines Fotos Lizenz- bzw. Schadensersatzlösungen anbietet.  Es handelt sich nicht um Abmahnungen im eigentlichen Sinne. Es wird eher versucht, die Adressaten durch Verunsicherung zu einer kleinen Zahlung zu bewegen.

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten Unternehmen prüfen, ob verwendete Produktbezeichnungen eventuell für Dritte als Marke geschützt sind (z. B. unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis) bzw. ob für verwendete Fotos ausreichende Lizenzen nachgewiesen werden können.

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