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04.04.2024

Neuer Fonds für kleine und mittlere Unternehmen

Gute Nachrichten für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Förderung bei Schutzrechtsanmeldungen!

Autor: Marco Hoffmann

Wer Patente, Marken oder Designs anmelden möchte, kann vom EUIPO (EU-Amt für geistiges Eigentum) mit Gutscheinen gefördert werden.

Auf der Seite des Amtes heißt es: „Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 dauern wird.“

Dort wird auch erläutert, wer die Hilfen in Anspruch nehmen kann: „Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Der Antrag kann von einem Unternehmensinhaber, Angestellten oder einen entsprechend bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen gewährt, die der Begünstigte für die Beantragung einer Erstattung verwenden kann. Erstattungen erfolgen immer direkt auf das Bankkonto des KMU.“

Schließlich wird dort auch erläutert, wie die Hilfen aussehen: „Der KMU-Fonds bietet vier verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. Dazu gehören Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie IP Scan-Dienstleistungen. Je nach Land oder Region könnten Sie bis zu 75 % bei Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums und 90 % bei einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) sparen.“

Hier geht es zur Seite: euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Förderprogramm WIPANO neu aufgelegt.

Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wer wird unterstützt?

Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzials durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum. Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU darin unterstützt, in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien mitzuarbeiten.

WIPANO unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung und Förderung durch WIPANO länger als drei Jahre zurückliegt. Das Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen und die Verwertung der angemeldeten Schutzrechte fördern. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Module in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.

Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.

Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Antragsteller selbst ist nicht zulässig. Reisekosten werden nicht gefördert.

Weitere Informationen unter: innovation-beratung-foerderung.de

Schutzrechtsanmeldungen sollten mit Patentanwälten oder spezialisierten Rechtsanwälten abgesprochen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass gute Ideen verloren gehen. Bei WIPANO ist die Einschaltung eines Patentanwaltes daher sogar Fördervoraussetzung.

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