Die Masse der Gesetze und Verordnungen schaden dem Mittelstand -Wir lernten die 8 der wichtigsten kennen!
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Markeninhaber und Markennutzer haben zahlreiche Regeln zu beachten. Zwei wichtige Aspekte werden in diesem Artikel erläutert.
Eine Marke kann zeitlich unbegrenzt verlängert werden. Dazu muss alle 10 Jahre die Verlängerungsgebühr bezahlt werden. Den Markeninhaber treffen jedoch noch weitere Pflichten. Die Marke muss auch ernsthaft benutzt werden. Nach fünfjähriger Nichtbenutzung können Dritte die Löschung der Marke wegen Verfalls beantragen. Die Anforderungen an den Benutzungsnachweis sind sehr hoch.
Nach Ansicht des EuG (Gericht der europäischen Union 1. Instanz) kann der Inhaber die Nutzung nicht auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsannahmen oder Vermutungen nachweisen, sondern sie muss auf konkreten und objektiven Umständen beruhen, die eine tatsächliche und ausreichende Benutzung der Marke auf dem betreffenden Markt belegen. Es ist daher ratsam, Benutzungsnachweise wie Rechnungen, Etiketten, Verpackungen usw. zu Beweiszwecken zu dokumentieren.
Der Markeninhaber kann seine Rechte auch verwirken. Wer über einen Zeitraum von fünf Jahren duldet, dass ein Dritter die Marke verletzt, ohne ernsthaft dagegen vorzugehen, verliert seine Rechte gegenüber dem Dritten. Der EuGH hat eine Abmahnung, der keine weiteren Maßnahmen folgten, als nicht ausreichend angesehen. Der Markeninhaber sollte also nicht zu lange auf seinem Recht sitzen, sondern er muss es aktiv verteidigen.
Markeninhaber stellen immer wieder fest, dass fremde Produkte unter ihrer geschützten Marke auf Amazon Marketplace angeboten werden. Dann stellen sich zwei Fragen, nämlich ob eine Markenverletzung vorliegt und wer für die Verletzung haftet.
Die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Zeichens stellt nicht in jedem Fall eine Markenverletzung dar. Es muss eine "markenmäßige Benutzung" sein. So hat das OLG Nürnberg eine markenmäßige Benutzung der mit der Klagemarke identischen Bezeichnung „Bewegte Medizin“ in der Überschrift der Zusammenfassung eines medizinischen Vortrags verneint.
Wenn eine Markenverletzung vorliegt, stellt sich weiter die Frage, ob auch Amazon haftet, oder nur der andere Anbieter. Der EuGH hat im Dezember 2022 dazu entschieden, dass auch Amazon haftbar gemacht werden kann, wenn die Verantwortlichkeit nicht deutlich ausgeschlossen wird. Im Streit mit dem Luxusschuh-Designer Louboutin um den Schutz geistigen Eigentums hat der Online-Riese Amazon vor dem EuGH eine Niederlage einstecken müssen. Die Haftung von großen Plattformen wird möglicherweise durch die neuen Regelungen im „Digital Service Act“ und im „Digital Marketing Act“ weiter verschärft. Insoweit bleibt die Entwicklung jedoch abzuwarten.