2025

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Koblenz, 21.12.2024

Gesetzesänderungen 2025: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Autor: Dennis Feldmann

Das Jahr 2025 steht vor der Tür und bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen, die Unternehmen und die Wirtschaft direkt betreffen. Neben Anpassungen beim Mindestlohn und steuerlichen Entlastungen gibt es Neuerungen im Bereich Digitalisierung, Sozialleistungen und Nachhaltigkeit. Der BVMW stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und zeigt auf, welche Auswirkungen diese auf Unternehmen haben können.

Mindestlohn und Minijobs: Höhere Kosten, neue Chancen
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro pro Monat.

Auswirkungen auf Unternehmen:
• Unternehmen in personalintensiven Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel müssen mit höheren Lohnkosten rechnen.
• Die Anpassung könnte helfen, Minijobs attraktiver zu machen und damit Personalengpässe zu verringern.

Steuerliche Entlastungen stärken Kaufkraft
Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro angehoben, und der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 Euro. Zudem wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen, um Steuerbelastungen bei Gehaltserhöhungen zu vermeiden.

Wirtschaftliche Folgen:
• Mehr netto vom Brutto sorgt für eine gestärkte Kaufkraft, was den Konsum beleben könnte.
• Unternehmen profitieren von motivierteren Mitarbeiter:innen, die von Gehaltserhöhungen mehr profitieren.

Familienförderung: Unterstützung und Anreize
Das Kindergeld wird auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Einkommensschwache Familien erhalten zudem einen höheren Kinder-Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind und Monat.

Relevanz für Unternehmen:
• Verbesserte Familienleistungen stärken die Work-Life-Balance und machen Unternehmen familienfreundlicher – ein Plus im Wettbewerb um Talente.
• Eltern könnten schneller ins Berufsleben zurückkehren, was dem Arbeitsmarkt zugutekommt.

Deutschlandticket: Mobilität bleibt bezahlbar
Das Deutschlandticket bleibt auch 2025 erhalten, allerdings steigt der Preis auf 58 Euro pro Monat.

Was Unternehmen tun können:
• Zuschüsse oder die Übernahme der Ticketkosten können ein attraktiver Zusatz für Mitarbeiter:innen sein.
• Eine erleichterte Mobilität erhöht die regionale Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt.

Pflegeleistungen und Wohngeld: Entlastung für Arbeitnehmer:innen
• Pflegebedürftige erhalten 4,5 Prozent mehr Pflegegeld, was vor allem Angehörige entlastet.
• Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 30 Euro pro Monat.

Chancen für Arbeitgeber:innen:
• Mitarbeitende, die Angehörige pflegen, profitieren von finanzieller Unterstützung und sind dadurch weniger belastet.
• Höhere Wohngeldzahlungen stärken die finanzielle Stabilität von Haushalten, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken könnte.

Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Gleichzeitig kommen Smart Meter und dynamische Stromtarife für private Haushalte auf den Markt.

Einfluss auf Unternehmen:
• Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann Prozesse in der betrieblichen Gesundheitsförderung effizienter gestalten.
• Unternehmen können durch den Einsatz von Smart Meter ihre Energiekosten optimieren und nachhaltiger wirtschaften.

Arbeitsmarkt: Chancen durch Ausbildung und Krisenbewältigung
Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht, und Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 24 Monate bezogen werden.

Potenziale für Unternehmen:
• Die gestiegene Ausbildungsvergütung erhöht die Attraktivität von Ausbildungsberufen und könnte dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
• Verlängertes Kurzarbeitergeld bietet Unternehmen mehr Flexibilität und Sicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Weitere Neuerungen mit wirtschaftlichem Einfluss
• Echtzeitüberweisungen: Ab Januar 2025 müssen Banken Echtzeitüberweisungen gebührenfrei entgegennehmen, was den Zahlungsverkehr beschleunigt.
• Höhere Ausgleichsabgabe: Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen künftig 815 Euro pro Monat statt bisher 720 Euro.
• Einheitliches Ladekabel: USB-C wird zum Standard, was Elektroschrott reduziert und Nachhaltigkeitsziele unterstützt.

Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel

Die Gesetzesänderungen 2025 bringen zahlreiche Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die neuen Regelungen umzusetzen. Ob es um die Anpassung von Löhnen, die Optimierung von Energiekosten oder die Förderung von Inklusion geht – proaktives Handeln wird zum Wettbewerbsvorteil.

Als Beauftragter des BVMW stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite, um die Neuerungen erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu implementieren durch Vernetzung zu spezialisierten Unternehmen.

Dennis Feldmann

BVMW Koblenz, Rhein-Lahn, Mayen-Koblenz, Mittelrhein

Dennis Feldmann

Dennis Feldmann

Beauftragter des Verbandes - Koblenz

Beatusstr. 50

56073 Koblenz

Germany

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