Was sollten Sie bis wann erledigt haben?
Veranstalter:in
Donnerstag,
07. Nov. 2024
08:30 — 11:00
Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025 für alle Unternehmen – ohne Ausnahme!
Hier sind für Sie die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen zusammengefasst.
Selbst wenn Sie ein kleines Ein-Personen Unternehmen sind, kann es sein, dass Ihr Lieferant Ihnen ab Januar 2025 eine E-Rechnung per E-Mail schickt. Im schlimmsten Falle eine fast unleserliche X-Rechnung. Was müssen Sie dabei beachten und wie gehen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei um?
Unsere Referentin Dagmar Lang, Steuerberaterin und Expertin in Wirtschaftsfragen
Sie erfahren konkret: