Business Lunch mit Kurzvortrag
Chalirmpoj Pimpisarn | Canva
Der BVMW nimmt Stellung zum Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Die Bedeutung eines verlässlichen und transparenten rechtlichen Umfelds für Unternehmen in Deutschland ist als wichtiger Standortfaktor unbestritten. Das Handelsregister spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Vertrauen und Stabilität im Geschäftsverkehr fördert.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen das Handelsregister aus mehreren wichtigen Gründen:
Daher ist es essenziell, dass die Registergerichte über ausreichende Personal- und Sachmittel verfügen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Dass diese Mittel aufgrund der Haushaltslage der Länder durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden müssen, ist nachvollziehbar. Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebühren an die gestiegenen Personal- und Sachkosten an. Die Tatsache, dass der Kostendeckungsgrad der Registergerichte von 78 Prozent im Jahr 2019 auf nur noch 73 Prozent im Jahr 2021 gesunken ist und aufgrund allgemeiner Preissteigerungen weiter gefallen ist, unterstreicht den Handlungsbedarf in der Kostenstruktur der deutschen Register. Die geplante lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren um 50 Prozent soll dazu beitragen, den Betrieb der Registergerichte zu sichern und ihre Effizienz zu gewährleisten.
Der BVMW betont die zentrale Rolle des Handelsregisters für ein stabiles Geschäftsumfeld in Deutschland. Aufgrund sinkender Kostendeckung sind Reformen notwendig. Die geplante 50-prozentige Erhöhung der Handelsregistergebühren ist unverhältnismäßig zur Reduktion des Kostendeckungsgrads um nur fünf Prozent. Unternehmen kämpfen bereits mit steigenden Kosten, weshalb der BVMW alternative, kostensenkende Reformen fordert, um die finanzielle Belastung der Wirtschaft zu minimieren. Es geht darum, die Effizienz der Registergerichte zu sichern, ohne die Unternehmen mit weiteren Bürokratiekosten zu belasten.