Immer mehr Banken reagieren auf die Niedrigzinspolitik der EZB und geben ihre Kosten an ihre Unternehmenskunden weiter. Das ist insbesondere in der Corona-Krise, in der Unternehmen große Investitionen verschieben und Kapital vorhalten müssen, leidig. Hinzukommen die inzwischen fast branchenübergreifend gegebenen Materialengpässe, die eine gewisse Vorratshaltung und damit Liquidität erfordern.
Trotz erster Gerichtsurteile bleiben die Banken aktuell dennoch standhaft und wollen, solange sich an der zinspolitischen Richtung der EZB nichts ändert, auf Negativzinsen beharren. Wie stark ihre Auswirkung auf ein Unternehmen sind, hängt von den Konditionen der Geschäftskonten insgesamt ab und davon, ob Unternehmen eine Vermeidungsstrategie fahren und fahren können: Manche Banken verhandeln noch „Zukunftskonzepte“, insbesondere wenn eine Bankverbindung schon langjährig besteht. Auch können Zahlungsströme gesteuert und Guthaben aufgeteilt werden. Dies wirkt sich zudem positiv auf die Einlagensicherung aus. Häufig macht dies die Höhe der Zahlungsverpflichtungen jedoch schwer möglich, zudem ist diese Maßnahme zeit- und kostenintensiv. Weiterhin können Investitionen umgesetzt werden und/oder das Geld mehr oder weniger flexibel zu mehr oder weniger festen Konditionen in Tages- und Fest- oder Termingeldern angelegt werden.
Immer mehr Banken reagieren auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und geben ihre Kosten an ihre Unternehmenskunden weiter. Unternehmen müssen ihrer Bank nunmehr Geld dafür bezahlen, dass sie über Bankguthaben verfügen. So, wie sie seit einigen Jahren Kredite günstig zu niedrigen Zinsen in Anspruch nehmen können, bezahlen sie inzwischen auch für die Verwahrung ihrer liquiden Mittel auf Geschäftskonten oder auch Tagesgeldkonten und Sparkonten. Dies geschieht durch Negativzinsen, auch Strafzinsen oder Verwahrgelte genannt, oder durch Kontoführungsgebühren für Tagesgeldkonten. Das ist insbesondere in Zeiten der Corona-Krise leidig, in der Unternehmen große Investitionen verschieben und Kapital vorhalten müssen. Hinzukommen die inzwischen fast branchenübergreifend gegebenen Materialengpässe, die eine gewisse Vorratshaltung und damit Liquidität erfordern.
Bislang haben die meisten Banken ihren Kunden noch Freigrenzen, auch Sockelbeträge genannt, eingeräumt, so dass nur für das Guthaben oberhalb dieser Grenze Zinsen bezahlt werden mussten. Inzwischen ziehen aber immer mehr Banken nach und berechnen bereits ab dem ersten Euro Guthabenzinsen. Der durchschnittliche Zinssatz liegt derzeit bei rund
0,5 Prozent pro Jahr. Bei einem Guthaben von 150.000 Euro sind dies zusätzliche Zinsaufwendungen von 750,00 Euro im Jahr, mithin rund 62,50 EUR im Monat. Hinzu kommen die Kontoführungsgebühren sowie Bereitstellungszinsen für Kontokorrentkredite. Dies wirkt sich naturgemäß entsprechend auf die Unternehmensfinanzierung aus.
Trotz erster Gerichtsurteile bleiben die Banken aktuell dennoch standhaft: Solange sich an der zinspolitischen Richtung der EZB nichts ändert, wollen sie auf Negativzinsen beharren. Unternehmen müssen sich daher zwingend mit ihnen auseinandersetzen. Wie stark ihre Auswirkung auf ein Unternehmen sind, hängt von den Konditionen der Geschäftskonten und davon ab, ob Unternehmen eine Vermeidungsstrategie fahren und fahren können.
Verhandeln Sie mit Ihrer Bank sogenannte „Zukunftskonzepte“, solange es noch geht. Insbesondere, wenn eine Bankverbindung schon seit mehreren Jahren besteht.
Noch gibt es Banken, die Sockelbeträge/Freibeträge einräumen. Auch in niedriger sechsstelliger Höhe. Wenn Sie Konten bei mehreren Banken unterhalten, was Sie im Hinblick auf eine gesunde Risikoverteilung ohnehin tun sollten, verteilen Sie Ihre Guthaben, wenn möglich. Die Berechnung der Zinsen erfolgt quartalsweise auf Basis der Tage, an denen der Tagessaldo des Kontos die Freigrenze übersteigt. Dies wirkt sich auch positiv auf die Sicherung der Einlagen aus, die pro Kunde und Bank ein Guthaben bis zu 100.000 Euro absichert. Achten Sie neben der Höhe der Freigrenze auch darauf, wie eine Bank den Freibetrag erhebt: Legt sie die Kundenverbindung zugrunde, wird das Guthaben sämtlicher Konten, die unter einer Kundennummer registriert sind, berücksichtigt. Somit werden die Guthaben vom Geschäftskonto, von Tagesgeldkonten, Verrechnungskonten, Sparkonten etc. addiert und zugrunde gelegt.
Allerdings ist es eine Rechenaufgabe zu ermitteln, ob diese Maßnahme etwas bringen wird, denn
Prüfen Sie Investitionen, die vielleicht ohnedies geplant waren. In neue Maschinen und Geräte, eine neue Büroausstattung, den Ausbau der IT-Struktur odervielleicht gar in eine eigene Immobilie.
Neben der Anlage in Sachwerten sind Tages- und Fest- oder Termingelder häufig eine attraktive Anlagealternative: Das Tagesgeldkonto ist eine flexible Möglichkeit, kurzfristig Geld anzulegen und hat den Vorteil, dass das Geld nicht über eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben ist. Somit kann darüber verfügt werden, sodass das Unternehmen liquide bleibt. Festgeld oder Termingeld wird für einen bestimmten Zeitraum zu einem zugesicherten Zinssatz angelegt. Dieser ist im Vergleich zum Tagesgeld höher. Das Unternehmen weiß bei Vertragsabschluss, wann das Geld wieder zur Verfügung steht und wie hoch die Guthabenzinsen sein werden. Kündigungsüberwachungen sind somit nicht notwendig.