Bild des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Hier haben sich die Richter zur Schuldenbremse entschieden..

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Steuern & Finanzen
01.12.2023

Schuldenbremse – was ist das eigentlich?

Am 16. November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung des ursprünglich während der Corona-Pandemie geschaffenen Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärt.

In Folge des Verfassungsgerichtsurteils ist eine kontroverse Debatte um die Praktikabilität und Zukunftsfähigkeit der deutschen Fiskalregeln wie der Schuldenbremse entfacht.

Die Schuldenbremse ist ein verfassungsrechtlicher Mechanismus zur Disziplinierung der Haushaltspolitik von Bund und Ländern. Sie wurde 2009 vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise eingeführt und begrenzt das strukturelle Defizit des Bundes pro Haushaltsjahr auf maximal 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des vorangegangenen Jahres. Für den Bundeshaushalt 2023 bedeutet das z. B. eine zulässige Neuverschuldung von 12,6 Milliarden Euro. Sinn der Schuldenbremse ist es, die Staatsverschuldung zu begrenzen und nachhaltige Staatsfinanzen zu garantieren.

Die zulässige Neuverschuldung wird zudem durch die sogenannte „Konjunkturkomponente“ beeinflusst. Sie soll der Bundesregierung ermöglichen, in Phasen des Abschwungs und unausgelasteter Ressourcen mehr Geld ausgeben zu können, um die Wirtschaft anzukurbeln. Auf der anderen Seite senkt die Konjunkturkomponente die mögliche Neuverschuldung, wenn die Wirtschaft sich im Aufschwung befindet. Derzeit schwächelt die Wirtschaft. Daher darf die Bundesregierung sich dieses Jahr um zusätzliche 5,5 Milliarden Euro verschulden.

Die Schuldenbremse gilt nicht nur für den Bund. Auch die Haushalte der Länder sind von der Schuldenbremse erfasst. Seit 2020 dürfen sich die Länder kein strukturelles Defizit mehr erlauben.

In außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, dürfen der Bundestag und die Landesparlamente mit einfacher Mehrheit eine „Notlage“ erklären. In diesen Fällen können die Regierungen zusätzliche Haushalte beschließen, deren Ausgaben unmittelbar mit der Bekämpfung der erklärten Notlage zu tun haben müssen.

Rückwirkend soll die Schuldenbremse nun auch für das Jahr 2023 ausgesetzt werden. Begründet wird dies mit einer Notsituation aufgrund des anhaltenden Energiepreisschocks. Dadurch kann sich die Bundesregierung mit Hilfe eines Nachtragsaushalts zusätzlich über das durch die Schuldenbremse vorgegebene Maß verschulden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 16. November 2023 die Umwidmung des ursprünglich während der Corona-Pandemie geschaffenen Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig erklärt und dies mit der in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes verankerten Schuldenbremse begründet.

In Folge dieses Urteils und der resultierenden Haushaltkrise ist eine kontroverse Debatte um die Praktikabilität und Zukunftsfähigkeit der deutschen Fiskalregeln entfacht. Der Mittelstand, BVMW e.V. bekennt sich klar zur Schuldenbremse und nachhaltigen Staatsfinanzen, erkennt jedoch auch die Notwendigkeit massiver Zukunftsinvestitionen an. Daher fordert der BVMW einen verfassungsrechtlich abgesicherten Transformationsfonds in Kombination mit ausgabensenkenden Reformen im Bereich des Sozialstaats und einen konsequenten Bürokratieabbau. So kann die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts in Einklang mit stabilen und nachhaltigen öffentlichen Schuldenständen gebracht werden.

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