In unserem Lennetal-Brunch wurde die Kooperation mit der Bundeswehr und die besonderen Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung vorgestellt.
Wie man im Mittelstand den Hinweisgeberschutz mit Praxissinn und Alltagsverstand umsetzt!
In diesem Expertentalk geht es um das Thema Whistleblowing-Richtlinie. Der Gesprächspartner Frank Berns, Geschäftsführer der Konzept 17 GmbH, hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen zum Thema Compliance und Risikomanagement. Markus Krüger ist als Repräsentant des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) tätig und beschäftigt sich intensiv mit den Herausforderungen, die sich für mittelständische Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben ergeben.
Im Gespräch erläutern beide Experten zunächst, was es mit der Whistleblowing-Richtlinie auf sich hat. Diese hat zum Ziel, Hinweisgeber, also Personen, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen, besser zu schützen. Dazu müssen Unternehmen ein internes Meldesystem aufbauen und sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym und vor Repressalien geschützt sind.
Berns und Krüger betonen, dass die neue Richtlinie für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen relevant ist. Gerade mittelständische Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, um bei Inkrafttreten der Richtlinie gut vorbereitet zu sein.
Die beiden Experten diskutieren im Verlauf des Gesprächs die konkreten Anforderungen, die die Richtlinie an Unternehmen stellt. So müssen Unternehmen ein internes Meldesystem einrichten und sich um den Schutz der Hinweisgeber kümmern. Dabei geht es nicht nur darum, anonyme Meldungen entgegenzunehmen, sondern auch sicherzustellen, dass die Hinweisgeber vor Repressalien durch das Unternehmen geschützt sind.
Die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie erfordert also eine genaue Planung und sorgfältige Vorbereitung. Unternehmen müssen die Prozesse und Verantwortlichkeiten klar definieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das neue Meldesystem informiert sind. Berns betont, dass es dabei auch um die Vertrauenskultur im Unternehmen geht. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gefühl haben, dass ihre Hinweise ernst genommen und geschützt werden, trägt das auch zur positiven Arbeitskultur im Unternehmen bei.
Krüger weist darauf hin, dass die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie auch eine Chance für Unternehmen sein kann. Denn ein gut funktionierendes Meldesystem kann dazu beitragen, Missstände im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Das wiederum stärkt die Reputation des Unternehmens und trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.
Ihr BVMW Ansprechpartner:
Markus Krüger
Leiter des Kreisverbandes ‒ Hagen & Märkischer Kreis