Verhandeln und Verkaufen sind nicht notwendigerweise hinderlich, sondern können sich ohne Weiteres ergänzen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Höchste Zeit also, sich über die neuen Regeln zu informieren.
Das Hinweisgeberschutzgesetzt ist für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend. Aber nicht alle haben dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Wie eine praktikable Lösung aussehen kann, zeigte die AM GmbH aus Meschede am 30.11.2023 in einem WEBINAR.
Der Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, Personen zu schützen, die im öffentlichen oder privaten Sektor auf Missstände, Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten hinweisen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass solche Hinweisgeber ohne Angst vor Vergeltung, Diskriminierung oder Nachteilen in ihrem beruflichen oder persönlichen Leben, Hinweise geben könnten. So soll somit die Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht gefördert werden, die es Menschen ermöglicht, Fehlverhalten aufzudecken und so zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen negativen Praktiken beizutragen.
Der interne Meldekanal muss so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in seiner Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt. Und die dem Meldekanal betrauten Personen müssen fachlich qualifiziert und zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Da nicht jedes Unternehmen über die personellen Ressourcen für die Einrichtung einer solchen Meldestelle verfügt, bietet die AM GmbH aus Meschede hier Hilfe in Form von:
an. Also Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes leicht gemacht.
Link: www.am-gmbh.de
Marlies Staudt
Leiterin der Wirtschaftsregion ‒ Südwestfalen, Leiterin des Kreisverbandes ‒ Hochsauerlandkreis