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17.02.2022

Unser Veranstaltungstipp für den 21. Februar!

Ringo Siemon
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen selber richtig durchführen!

Seit 2013 besteht für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter die gesetzliche Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen, diese zu dokumentieren und später fortzuschreiben. Für Betriebe ohne GBpsych kann das z.B. im Falle eines Arbeitsunfalls und der anschließenden Prüfung durch die Gewerbeaufsicht empfindliche finanzielle oder sogar juristische Strafen nach sich ziehen. Vor allem Kleinunternehmen fühlen sich mit dieser Aufgabe überfordert und vom Gesetzgeber im Stich gelassen.

Doch wie funktioniert diese Analyse und was muss beachtet werden, damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden? Die Lösung? Nehmen Sie an unserer Online-Veranstaltung teil und lernen Sie alle relevanten Informationen. Hier geht es zur Anmeldung: https://bit.ly/3LEuBz2

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