UnternehmerAbend bei der Sparkasse Südpfalz
Andreas Gruhl, Adobe Stock
Jeder Unternehmer, jedes Unternehmen muss sich darauf vorbereiten, seine Handlungsfähigkeit sicherzustellen, wenn Strom, Wärme, Gas oder Wasser plötzlich ausfallen.
Die Corona-Jahre waren schon schwer. Aber die immer noch gestörten globalen Lieferketten, die Folgen des Ukraine-Krieges und des Klimawandels zeigen uns jetzt, dass vieles bisher Selbstverständliches nicht mehr selbstverständlich ist.
Um 43 Prozentpunkte sind die Geschäftserwartungen im Frühjahr 2022 über sämtliche Branchen und Unternehmensgrößen hinweg gefallen.
Quelle: DZ Bank
Ein temporärer, auch überregionaler Ausfall der Stromversorgung ist bei Schäden im Höchstspannungsnetz an Fernleitungen oder Umspannanlagen, bei Ausfall von Erzeugungskapazitäten oder wegen der Abschaltung von Teilnetzen des europäischen Stromverteilungsnetzes vorstellbar. Die Ursachen können sehr unterschiedlicher Natur sein. Wetterereignisse und Naturkatastrophen, Mangel an Brennstoffen für Kraftwerke, Ausfall von Kraftwerken in Nachbarländern, technische Probleme im Netzmanagement, Folgen militärischer Angriffe oder Sabotage.
Das Monitoring der Versorgungssicherheit am Strommarkt erfolgt in Deutschland durch die Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Unternehmer und Betriebsleiter können dafür den SAID-IndexEnWG (System Average Interruption Duration Index) im Blick haben. Er gibt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres an. Er zeigt, dass die unmittelbare Vergangenheit in Deutschland gar nicht so schlecht aussah, wenngleich diese Statistik desaströse Großereignisse wie den Beinahe-Blackout in weiten Teilen Europas nach dem Ausfall einer Umspannanlage in Kroatien im Jahr 2021 oder den tagelangen Stromausfall für Millionen von Haushalten und Betrieben im Jahr 2006 nach der Abschaltung einer Leitung über die Ems durch E.ON nicht sichtbar macht.
Er könnte zum Beispiel auftreten, wenn in einer ohnehin kritischen Last- und Erzeugungslage zusätzlich schwere Fehler an sensiblen Stellen des Übertragungsnetzes auftreten. Der Blackout wird aber nicht durch eine Unterversorgung ausgelöst, sondern ist durch Störungen im Netzbetrieb bedingt.
Aus der Sicht des betrieblichen Risiko- und Notfallmanagements ist diese Unterscheidung aber nachrangig. Signifikant ist für private, gewerbliche und industrielle Verbraucher gleichermaßen, dass ohne Strom nichts geht. Keine Maschine, kein Computer, keine Dampferzeugung, keine Heizung und keine Kühlung.
Versorgungssicherheit ist eine qualitative Kategorie für alle Verbraucher in ganzen Netzen und Versorgungsbereichen oder Ländern. Sie bezieht sich auf die Erzeugung, den Transport und die Verteilung und die Lastverhältnisse.
Für das Notfallmanagement bei Versorgungsstörungen bieten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur gute Orientierung.
Mit der Identifizierung und Realisierung von Energieeinsparpotenzialen und der Erhöhung der Energieeffizienz in Betrieb und Verwaltung können Unternehmen zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Erfordernisse des Klimawandels und der Energiewende machen das zu einer erstrangigen Aufgabe. Das galt schon vor den Folgen der russischen Aggression in der Ukraine und sollte heute in der Strategie jedes mittelständischen Unternehmens fest verankert sein.
Weil Versorgungsstörungen nicht auszuschließen sind, müssen Unternehmen mit einem effizienten Risiko- und Notfallmanagement dagegen halten. Das betrifft zuerst die kritischen Geschäftsprozesse. Diese Prozesse müssen nach Lieferunterbrechungen mit Priorität wieder anlaufen können und dürfen durch unkontrolliertes Herunterfahren zuvor nicht beschädigt worden sein.
Es hat sich bewährt, sogenannte Business-Impact-Analysen (BIA) durchzuführen. Im Ergebnis hat das Management einen konkreten Überblick, welche Prozesse von welchen Ressourcen abhängen und wie lange der Ausfall tolerabel oder gerade noch auszuhalten ist.
Was durch wen zu tun ist, um die Prozesse möglicherweise mit alternativen Ressourcen zu versorgen und wie die Prozesse wieder zum Leben erweckt werden können, ist in Notfallplänen zu regeln. Hier gilt die uralte Erkenntnis, dass jeder einigermaßen gute Plan besser ist als keiner. Keinen Plan zu haben, ist eben kein guter Plan und echtes Organisationsverschulden. Im Übrigen ist dringend zu empfehlen, die Notfallpläne mit den eigenen Versorgungsunternehmen zu besprechen.
Für das Notfallmanagement bei Versorgungsstörungen ist es eine gute Chance für Unternehmer, sich an Prozessen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur zu orientieren. Daraus können die Bereitschaftsstufen für die eigene Notfallorganisation abgeleitet werden.
Das Handeln nach genehmigten Notfallplänen sollte geübt werden. Die Notfallmanager und ihre Teams müssen ausgebildet und die materielle Sicherstellung verfügbar sein. Das gilt in besonderem Maße für das technische Notfallmanagement.
Als Berater stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung:
Der Text wurde von der Arbeitsgruppe Krisenmanagement des Expertenkreises Unternehmenssicherheit verfasst. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Krisenprävention für Unternehmen.
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