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Eine plötzliche Krankheit, ein schwerer Unfall, und dann? Wer handelt, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann? Was wird im Fall der Fälle aus der Familie, aus dem Unternehmen?
Wer Verantwortung für Angehörige oder Mitarbeiter hat, stellt sich solche Fragen häufig. Ein gut gepackter Notfallkoffer schafft Sicherheit.
Auch wenn niemand gern über solche Themen nachdenkt: Gerade Unternehmer und Gesellschafter sollten für persönliche Schicksalsschläge rechtzeitig vorsorgen. Damit erleichtern sie es den Beteiligten in ohnehin schwierigen Zeiten und haben die Gewissheit, dass alles in ihrem Sinn geregelt wird. Bewährt hat sich die Zusammenstellung wichtiger Regelungen und Dokumente in einem „Notfallkoffer“, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.
Kann jemand nicht mehr selbst über seine medizinische Versorgung entscheiden, müssen die Ärzte seinen mutmaßlichen Willen im Gespräch mit den Angehörigen ermitteln. Besser ist es, wenn der Patient seinen wirklichen Willen vorab in einer schriftlichen Patientenverfügung festgehalten hat. Darin bestimmt er, in welchen Situationen er welche medizinischen Maßnahmen – zum Beispiel Wiederbelebung oder künstliche Ernährung – wünscht oder ablehnt. Tritt ein solcher Fall dann ein, müssen sich Ärzte und andere Beteiligte an den erklärten Willen halten. Wichtig ist, die Patientenverfügung möglichst konkret zu formulieren. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig, erhöht aber häufig die Akzeptanz beim medizinischen Personal.
18.000 Suchende haben 2021 an Beratungen und Seminaren für die Unternehmensnachfolge teilgenommen.
Quelle: DIHK
Zusätzlich sollte man in einer Vorsorgevollmacht festlegen, welche Person einen in Notfällen mit welchen Kompetenzen vertreten kann, etwa nur in gesundheitlichen Angelegenheiten oder auch gegenüber Banken oder Behörden. Bei einer umfassenden Bevollmächtigung spricht man auch von einer „Generalvollmacht“. Damit bleiben die Beteiligten im Notfall handlungsfähig, ein möglicherweise existenzbedrohender Stillstand wird vermieden. Die notarielle Errichtung bietet sich auch hier an und ist bei Immobilienvermögen quasi ein Muss. Unternehmer und Gesellschafter können auch private und unternehmensbezogene Bereiche trennen und etwa gesonderte Stimmrechtsvollmachten erteilen. Gut zu wissen: Vollmachten können auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten und zum Handeln berechtigen.
Anders als oft gedacht, haben Ehegatten nicht automatisch eine umfassende Vertretungsbefugnis. Erst seit diesem Jahr gibt es zumindest in Gesundheitsangelegenheiten ein gesetzliches Notvertretungsrecht: Kann ein Ehegatte krankheitsbedingt nicht selbst handeln, darf der andere – unter Beachtung des Patientenwillens – in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen, Ärzte sind ihm gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Praktische Schwierigkeiten bleiben jedoch: Das Notvertretungsrecht endet nach sechs Monaten, es gilt zum Beispiel nicht bei getrenntlebenden Ehegatten, und für andere als gesundheitliche Themen gilt es ohnehin nicht. Ohne eine umfassende Vorsorgevollmacht droht dann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers, was viele vermeiden wollen.
Die gesetzliche Erbfolge im Todesfall entspricht selten den eigenen Vorstellungen, kann Streitigkeiten hervorrufen und teils gefährliche steuerliche und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, den eigenen Nachlass rechtssicher und durchdacht in einem Testament zu regeln. Auch ein vorläufiges „Nottestament“ nur mit den wichtigsten Anordnungen ist besser als nichts und kann später ergänzt oder geändert werden.
Fehlende Informationen bereiten den Beteiligten im Notfall große Probleme. In den Notfallkoffer gehören deshalb auch Kontaktdaten von Ärzten, Beratern und Vertrauten, Unterlagen zur Gesundheitssituation, Übersichten zum wesentlichen Vermögen, Kopien der wichtigsten Verträge, Informationen zu Mitgliedschaften und (digitalen) Nutzerkonten sowie – vielleicht gesondert in einem Schließfach – Zugangsdaten und Passwörter. Sinnvoll sind bei Unternehmern und Gesellschaftern auch Unterlagen zur Unternehmensstruktur, Kopien des Gesellschaftsvertrags und der letzten Jahresabschlüsse sowie Informationen zu internen Abläufen, aktuellen Projekten und wichtigen Geschäftspartnern und Kunden.