Fürsorgepflicht

Impuls des Monats

Fürsorgepflicht

Fürsorgepflicht – allein das Wort hört sich nach nerviger Bürokratie an, oder?

In der Tat, die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sind je nach Betrieb detailliert beschrieben und müssen umgesetzt werden. Die Einhaltung und Umsetzung sicher zu stellen ist ein wichtiger Teil der Führungsverantwortung. Und es macht einen Unterschied, ob die gesetzlichen Vorgaben mit dem geringstmöglichen Aufwand „erledigt“ werden oder ob Führungskräfte vorleben, dass Ihnen der Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Herzen liegt. Die Vorbildfunktion der Führungskraft lädt die Mitarbeitenden ein, sich dieser Haltung anzuschließen und auch für sich selbst Verantwortung zu übernehmen.

Bei der viel zitierten Work-Life-Balance ist das nicht anders. Mit Vorgesetzten, die permanent Überstunden machen, entsteht in der Belegschaft der Druck mithalten zu müssen. Anwesenheitszeit wird zum wichtigen Leistungskriterium, nicht unbedingt die effiziente Performance in Bezug auf Qualität, Kreativität und Quantität.

Sie als Führungskraft sind DAS Vorbild für ein gutes Gleichgewicht von:

Leistungsbereitschaft
Selbstfürsorge und Familienzeit
kundenorientiertes Handeln
Abschalten und Erholung zum Krafttanken
flexiblen Einsatzzeiten nach Bedarf
Auszeiten von ständiger Erreichbarkeit
usw.

Für ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeitsanfall und Personalkapazität zu sorgen, ist ebenfalls eine wichtige Führungsaufgabe. Ob Sie dann die Arbeitszeiten vorgeben oder Ihre Mitarbeitenden in den Zeiten ihrer höchsten Leistungsfähigkeit arbeiten lassen, hängt von den Rahmenbedingungen Ihres Betriebs und von Ihrem Vertrauen in Ihre Mitarbeitenden ab.

Wie gehen Sie mit diesem Thema um? Wie zufrieden sind Sie und Ihr Team? Möchten Sie etwas ändern?

Ute Tiegs
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